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Zweck der Abmarkung ist, die Grenzen der Grundstücke durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar zu bezeichnen. Zur Abmarkung zählen insbesondere das Anbringen von Grenzzeichen, das Verbringen von Grenzzeichen in die richtige Lage, das Erneuern sowie das Entfernen von Grenzzeichen.
Die Abmarkung wird von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen.
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Aufgabe der Feldgeschworenen ist, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken. Darüber hinaus sollen die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen überwachen. Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei der Überwachung der Grenzzeichen oder bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke sind den Grundstückseigentümern, Mängel an den Gemeindegrenzzeichen dem ersten Bürgermeister mitzuteilen.
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