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Alle Schwandorfer Parkhäuser – das Parkhaus Naab, das Parkhaus Rathaus und das Parkhaus der Sparkasse an der Bahnhofstraße sind 365 Tage im Jahr durchgehend 24 Stunden für Sie geöffnet.
Das Parkhaus Naab verfügt über 459 Stellplätze, das Parkhaus Rathaus über 146 Stellplätze. Beide Parkhäuser sind nur wenige Schritte von Schwandorfs Einkaufsstraßen entfernt. Die Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern sind äußerst günstig.
Sie zahlen für eine Parkdauer von:
| bis 1 Stunde | kostenlos im Parkhaus Naab und Parkhaus Rathaus |
| bis 2 Stunden | 2,00 Euro |
| bis 3 Stunden | 2,50 Euro |
| bis 4 Stunden | 3,00 Euro |
| bis 5 Stunden | 3,50 Euro |
| bis 6 Stunden | 4,00 Euro |
| bis 7 Stunden | 4,50 Euro |
| bis 8 Stunden | 5,00 Euro |
| über 8 Stunden bis zu 24 Stunden | 6,00 Euro |
Die Höchsteinstelldauer beträgt zwei Wochen, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird. Für unsere Vielparker bieten wir eine Dauerkarte im Parkhaus Naab für 65,00 Euro pro Monat an.
Die Gebühren für das Parkhaus der Sparkasse an der Bahnhofstraße mit insgesamt 327 Stellplätzen betragen:
| 15 Minuten | Frei | bis 8 Stunden | 5,00 Euro | |
| bis 1 Stunde | 1,50 Euro | bis 9 Stunden | 6,00 Euro | |
| bis 2 Stunden | 2,00 Euro | bis 10 Stunden | 6,00 Euro | |
| bis 3 Stunden | 2,50 Euro | bis 11 Stunden | 6,50 Euro | |
| bis 4 Stunden | 3,00 Euro | bis 12 Stunden | 7,00 Euro | |
| bis 5 Stunden | 3,50 Euro | bis 13 Stunden | 7,50 Euro | |
| bis 6 Stunden | 4,00 Euro | bis 14 Stunden | 8,00 Euro | |
| bis 7 Stunden | 4,50 Euro | 14 – 24 Stunden | 8,50 Euro |
Übersicht Behindertenparkplätze
Im Innenstadtbereich gibt es folgende Schwerbehindertenparkplätze:
3x Marktplatz
1x Breite Straße
1x Paststraße
Hinzu kommen die Schwerbehindertenparkplätze in den Parkhäusern.
Zudem haben Personen mit Schwerbehindertenparkausweis noch weitere Parkmöglichkeiten (z. B. in der Haltverbotszone), weshalb umfangreiche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Benutzungsbedingungen für Park & Ride Anlage
1. Parkberechtigt sind die Benutzer der Bahn und anderer öffentlicher Verkehrsmittel.
2. Lösen Sie bitte einen digitalen Parkberechtigungsschein (siehe unten stehenden Link) oder legen Sie Ihren Parkberechtigungsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges aus.
(In Eilfällen bitte Fahrkarten aufbewahren).
3. Parken Sie bitte nur auf den markierten Parkflächen.
4. Der Parkplatz wird nicht bewacht. Sie parken auf eigene Gefahr.
5. Das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Unter nachfolgendem Link können Sie den Parkberechtigungsschein Online anfordern: Anforderung digitaler Parkberechtigungsschein P+R-Anlage
Für E-Fahrzeuge stehen im Stadtgebiet Schwandorf zahlreiche Ladesäulen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Ladestationen finden Sie hier:
Sowohl servicestarke und traditionsreiche Familiengeschäfte als auch bekannte bundesweit tätige Einzelhandelsfilialisten bieten den Kunden in der Großen Kreisstadt Schwandorf ein großes Angebot an qualitativ hochwertigen Waren. Neben dem breiten und attraktiven Einkaufssortiment zeichnet auch die hohe Beratungsqualität der Schwandorfer Fachgeschäfte die lebendige Innenstadt aus.
Egal ob Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Uhren & Schmuck, Brillen & Hörgeräte, Foto- /Elektroartikel, Spielwaren, Bücher oder Drogeriewaren, das Zentrum der Schwandorfer Innenstadt ist das Einkaufszentrum des gleichnamigen Landkreises. Hier erwartet Sie ausgebildetes Fachpersonal, welches Sie gut und gerne berät. Eine erste Übersicht über das vielfältige Angebot der Fachgeschäfte finden Sie im Branchenverzeichnis und unter www.stadtmarketing-schwandorf.de
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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