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In Schwandorf gibt es zahlreiche Kindergärten und Kinderkrippen, ein Waldkindergarten und eine Spielstube bieten für die junge Familie wichtige Betreuungsangebote.
Nachmittagsbetreuung und Ganztagsangebote gibt es an vielen Grund- und Mittelschulen.
Ebenso verfügt die Stadt über ein sehr gut ausgebautes allgemeinbildendes Schulwesen mit vielfältigen und leistungsfähigen Bildungseinrichtungen: Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasium, Berufsschule mit Berufsaufbau- und Berufsoberschule, Fachoberschule, Schule zur individuellen Lernförderung und der entsprechenden Berufsschule, sowie einer Wirtschaftsschule.
Kita ist der Überbegriff für alle Einrichtungsarten und umfasst sowohl Kindergärten, Kinderkrippen als auch Kinderhäuser.
Sofern Sie Hilfe bei der Anmeldung zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung benötigen, können Sie gerne mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen einen Termin vereinbaren. Bitte geben Sie hierbei den Namen und das Geburtsdatum des Kindes an.
E-Mail-Adresse: kindertagesstaetten@schwandorf.de
Die Benachrichtigung über die Absage eines Betreuungsplatzes erfolgt über das Bayern-ID-Postfach. Die Zugangsdaten hierfür haben Sie zu Beginn der Anmeldung vergeben. Sofern das Kind keinen Betreuungsplatz erhält, steht es auf der Warteliste der Stadt Schwandorf. Sobald ein freier Platz in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Schwandorf zur Verfügung steht, werden Sie von der betroffenen Einrichtung informiert. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Platz annehmen möchten oder nicht.
Achtung: Sofern Sie den Platz ablehnen, verfällt Ihr Rechtsanspruch für das laufende Kita-Jahr.
Da sich die Einrichtungsart ändert, ist in jedem Fall eine neue Kitaplatz-Bedarfsanmeldung notwendig.
Das Online-Aufnahmeportal Kitaplatz-Pilot ist nur für Neuanmeldungen. Deshalb darf bei einem Wechsel keine neue Anmeldung für einen Einrichtungswechsel gestellt werden. Das Programm stellt diese Anfragen automatisch zurück. Bei einem Wechsel der Kindertagesstätte (wir sprechen hierbei von derselben Einrichtungsart) liegen wir außerhalb des Aufnahmeprogramms. Das heißt, die Stadt Schwandorf hat hier keinen Handlungsspielraum.
Falls das Kind beispielsweise derzeit in einem Kindergarten betreut wird und in einen anderen Kindergarten (selbe Einrichtungsart) wechseln möchte, dann ist dieser Wechsel intern mit Ihrer derzeitigen Kita-Leitung abzuklären. Ihre Kita-Leitung setzt sich dann mit der neuen Kita-Leitung der anderen Wunscheinrichtung in Verbindung. Es wird abgeklärt, ob ein Wechsel grundsätzlich möglich ist und falls ja, zu welchem Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass, sofern ein Wechsel durchgeführt wird, eine Rückkehr in den derzeitigen Kindergarten nicht mehr möglich ist. Die Kita-Leitungen setzen die Stadt bezüglich des Wechsels in Kenntnis. Sollte der Wechsel aufgrund mehrerer Gründe abgelehnt werden, nehmen Sie trotzdem keine Neuanmeldung im System vor!
Denn: Laut unserem Online-Programm haben Sie nach wie vor einen Betreuungsplatz, weshalb die neue Anmeldung nicht zulässig wäre. Die Kita-Leitung wird sich den gewünschten Wechsel vermerken. Möglicherweise kann dieser zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die betroffenen Kita-Leitungen setzen die Stadt Schwandorf diesbezüglich in Kenntnis. Sollten Sie allerdings Ihren bisherigen Betreuungsplatz gekündigt haben, ist eine neue Anmeldung jederzeit möglich.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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