Sie sind hier: Startseite » Die Große Kreisstadt Schwandorf sucht für die Gemarkungen Fronberg und Kronstetten eine/n neue/n Feldgeschworene/n
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 AbmG).
Der Feldgeschworene ist zur gewissenhaften Ausübung und zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 83 und Art. 84 BayVwVfG). Ortskenntnisse sind wünschenswert.
Der Stadtrat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) auf Lebenszeit.
Wählbar ist jede Person, die am Tag der Wahl
a) Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat
c) seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in der Großen Kreisstadt Schwandorf hat.
Bewerbungen werden bis spätestens 09. August 2024 an die Große Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 29 oder per e-mail an uhl.robert@schwandorf.de erbeten. Auskünfte erteilt Herr Robert Uhl, Tel. 09431 45-208.

Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 AbmG).
Der Feldgeschworene ist zur gewissenhaften Ausübung und zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 83 und Art. 84 BayVwVfG). Ortskenntnisse sind wünschenswert.
Der Stadtrat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) auf Lebenszeit.
Wählbar ist jede Person, die am Tag der Wahl
a) Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat
c) seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in der Großen Kreisstadt Schwandorf hat.
Bewerbungen werden bis spätestens 09. August 2024 an die Große Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 29 oder per e-mail an uhl.robert@schwandorf.de erbeten. Auskünfte erteilt Herr Robert Uhl, Tel. 09431 45-208.

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