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Nach der Novellierung des Personenstandsrechts vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Schwandorf nun, neben den alten Einwohnerbögen, auch für die Archivierung der Personenstandsregister ab 1876 zuständig. Bis 31.12.2008 wurden diese Unterlagen vom Standesamt Schwandorf verwaltet.
Demnach unterstehen der Zuständigkeit des Stadtarchivs im Jahre 2024:
In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu. Diese Regelung betrifft sowohl die Personenstandsunterlagen der Stadt Schwandorf als auch die der ehemaligen selbstständigen Gemeinden, in denen ein Standesamt existierte.
Somit können die im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen als Archivgut benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und keine Schutzfristen oder andere rechtliche Einschränkungen entgegenstehen.
Die Erhebung von Gebühren regelt die Satzung für die Benutzung des Stadtarchivs Schwandorf in der jeweils gültigen Fassung.
Anfragen sind schriftlich, vorzugsweise per Mail an das Stadtarchiv Schwandorf zu richten:
Das Stadtarchiv hat die freigegebenen Register der Geburts-, Heirats- und Sterbebücher zur Recherche digitalisiert.
08:00 – 12:00 Uhr
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