Unter „Ortsrecht“ versteht man alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Eine Sammlung dieser Vorschriften der Stadt Schwandorf wurde erstmals 1983 von der Stadtverwaltung (Rechtsamt) in einem Ordner in Loseblattform herausgegeben.
Nach über 20 Jahren Ortsrecht in dieser Form bietet die Stadt Schwandorf die Vorschriften vollständig seit Januar 2004 im Internet an und stellt damit das Ortsrecht einem unbegrenzten Benutzerkreis einfach und kostenlos auf der Homepage der Stadt Schwandorf, entweder zum Nachlesen oder downloaden als pdf-Datei, zur Verfügung.
Dieser Service soll die Nutzer schnell und ständig aktuell informieren und die Zusammenarbeit noch effektiver und unkomplizierter gestalten.
Wir weisen darauf hin, dass rechtlich maßgebend die in den Fachämtern niedergelegten Ausfertigungen der Vorschriften sind. Die Stadt Schwandorf übernimmt keine Gewähr für eine korrekte Übertragung der Rechtsvorschriften in das Internet.
Auskünfte, Rückfragen oder Anregungen richten Sie bitte an:
Stadt Schwandorf, Rechtsamt, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf
Telefon: 09431 45-155, Telefax: 09431 45-195
eMail: rechtsamt@schwandorf.de
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