Skip to content

Straßennamen und Hausnummer

Vergabe der Hausnummerierung und von Straßennamen

Die Vergabe von Hausnummern und Straßennamen ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde.

 

In Schwandorf entscheidet über Straßennamen der Bauausschuss.

Die Gemeinden können den öffentlichen Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Die Hausnumerierung und die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, die Kosten hierfür zu tragen, regeln die Gemeinden durch Satzung nach Art. 23 der Gemeindeordnung, soweit nicht bundesrechtliche Vorschriften bestehen.

 

Kontakt

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: